► Somit ist grundsätzlich für jede importierte Ware ab 1 Cent Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
► Nutzt der ausländische Lieferant den Import One Stop Shop (IOSS), so wird die Umsatzsteuer dem Kunden bereits beim Kauf der Ware in Rechnung gestellt. Der Lieferant bzw. die Internetplattform, über die die Bestellung erfolgt, erklärt die Umsatzsteuer über den IOSS und entrichtet diese. Somit ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt für Warensendungen bis € 150.
► Bei Sendungen mit einem Warenwert von über € 150 (bzw. ohne Anwendung des IOSS) werden Einfuhrumsatzsteuer und Zölle üblicherwiese direkt bei der Paketzustellung samt Servicegebühren vom Empfänger eingehoben.