Warenimport neu ab 01.07.2021

► Somit ist grund­sätz­lich für jede impor­tier­te Ware ab 1 Cent Warenwert Ein­fuhr­um­satz­steu­er zu bezahlen.
► Nutzt der aus­län­di­sche Lieferant den Import One Stop Shop (IOSS), so wird die Umsatz­steu­er dem Kunden bereits beim Kauf der Ware in Rechnung gestellt. Der Lieferant bzw. die Inter­net­platt­form, über die die Bestel­lung erfolgt, erklärt die Umsatz­steu­er über den IOSS und ent­rich­tet diese. Somit ist die Sendung von der Ein­fuhr­um­satz­steu­er befreit. Diese Befreiung gilt für Waren­sen­dun­gen bis € 150.
► Bei Sendungen mit einem Warenwert von über € 150 (bzw. ohne Anwendung des IOSS) werden Ein­fuhr­um­satz­steu­er und Zölle übli­cher­wie­se direkt bei der Paket­zu­stel­lung samt Ser­vice­ge­büh­ren vom Empfänger eingehoben.

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