Archiv

Oktober 2020 Sozialversicherung — Nachzahlungen auf drei Jahre verteilt 

Auf Antrag kann die Nach­zah­lung für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für die ersten drei Jahre ab der Neu­grün­dung zin­sen­frei auf drei Kalen­der­jah­re in zwölf gleichen Quar­tals­ra­ten erstreckt werden. 

Oktober 2020 Beitragsrechtliche Behandlung von Schutzimpfungen 

Der Dienst­ge­ber übernimmt die Kosten für Schutz­imp­fun­gen von Mitarbeitern
Handelt es sich bei diesem “Vorteil aus dem Dienst­ver­hält­nis“ um bei­trags­pflich­ti­ges Entgelt?

August 2020 Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen neu ab 1.7.2020

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat die aktuelle Regelung als nicht ver­fas­sungs­kon­form bewertet, daher werden seit 1.7.2020 die Prüfungen von Lohn­ab­ga­ben und Beiträgen wieder von der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kas­se (ÖGK) und der Finanz­ver­wal­tung gemeinsam durchgeführt.

August 2020 Neuer Lehrlingsbonus des Bundes 

Der Bund fördert jene Unter­neh­men mit € 2.000 pro Lehrling, die während der Corona-Krise Lehr­an­fän­ger ein­ge­stellt haben oder bis 31. Oktober noch ein­stel­len werden. Der Lehr­lings­bo­nus wird unbü­ro­kra­tisch über die Lehr­lings­stel­le Ihres Bun­des­lan­des abge­wi­ckelt. Im För­der­an­trag können Sie zwischen der Aus­zah­lung als Ein­mal­be­trag von 2.000 Euro oder in zwei Tranchen zu je € 1.000 wählen. Den neuen Lehr­lings­bo­nus können Sie zusätz­lich zur Basis­för­de­rung und den sonstigen Lehr­be­triebs­för­de­run­gen nützen!
Infor­ma­tio­nen zum Lehr­lings­bo­nus und den anderen För­de­run­gen finden Sie auf der Über­sicht­sei­te der För­der­ar­ten: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html
Den För­der­an­trag finden Sie unter: https://www.wko.at/service/stmk/bildung-lehre/stmk-lehrlingsbonus.pdf

Juli 2020 Entwurf eines Investitionsprämiengesetzes 

Der Geset­zes­ent­wurf wurde zur Begut­ach­tung versendet und enthält folgende Eckpunkte:
Ein­füh­rung einer gestaf­fel­ten COVID-19-Inves­­ti­­ti­ons­prä­­mie von
7 % für Neu­in­ves­ti­tio­nen bzw.
14 % für Neu­in­ves­ti­tio­nen in Kli­ma­schutz, Digi­ta­li­sie­rung, Gesund­heit und Life-Science
För­de­rungs­fä­hig sind mate­ri­el­le und imma­te­ri­el­le akti­vie­rungs­pflich­ti­ge Neu­in­ves­ti­tio­nen in abnutz­ba­res Anla­ge­ver­mö­gen, die zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 getätigt werden. Die Abwick­lung erfolgt über das AWS.

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