Archiv

Januar 2024 Ausweitung der Steuerbegünstigung von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 gelten erhöhte steu­er­freie Über­stun­den­zu­schlä­ge und SEG Zulagen

Januar 2024 Änderungen Pflegefreistellung 

Die Rege­lun­gen im Zusam­men­hang mit der Pfle­ge­frei­stel­lung wurden gelockert.

Dezember 2023 Frohes Fest und guten Rutsch! 

Das Team der Gruber.Reisner Steu­er­be­ra­tung wünscht Ihnen frohe Weih­nach­ten und ein gutes neues Jahr 2024!

Dezember 2023 Die Vor-Ort-Anmeldung von DienstnehmerInnen vor Arbeitsantritt 

Eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefax unter der Nummer 05 0766 1461 oder per Telefon unter der Nummer 05 0766 1460 ist nach den Richt­li­ni­en über Ausnahmen von der Mel­dungs­er­stat­tung mittels Daten­fern­über­tra­gung (RMDFÜ) aus­schließ­lich dann möglich, wenn die mel­de­pflich­ti­ge Stelle
► über keine EDV-Aus­­sta­t­­tung (zumindest PC) und keinen Inter­net­zu­gang verfügt und ihre Per­so­nalab­rech­nung (Lohn­ver­rech­nung) auch nicht von einer anderen Stelle (Wirt­schafts­treu­hän­der, Daten­ver­ar­bei­tungs­be­trieb etc.) durch­füh­ren lässt, bei der eine ent­spre­chen­de EDV-Ein­rich­­tung vorhanden ist, oder
► ihre Per­so­nalab­rech­nung (Lohn­ver­rech­nung) von einer anderen Stelle (Wirt­schafts­treu­hän­der, Daten­ver­ar­bei­tungs­be­trieb etc.) durch­füh­ren lässt und diese nicht mehr erreich­bar ist (Arbeits­auf­nah­me außerhalb der Büro­zei­ten des Dienst­leis­ters), oder
► der Beschäf­tig­te in einer Betriebs­stät­te (Filiale, Baustelle) des Dienst­ge­bers auf­ge­nom­men wird und die Betriebs­stät­te (Filiale, Baustelle) über keine EDV-Aus­­sta­t­­tung (zumindest PC) oder keinen Inter­net­zu­gang verfügt. 

November 2023 PendlerInnenbeihilfe 2022 

Pend­le­rIn­nen­bei­hil­fe 2022 noch bis 31.12.2023 beantragen

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